Wohnmobilstellhafen am Rhein in Urmitz

Aktuelle Information:
Wohnmobilhafen ist wieder geöffnet.

Die 24 modernen, im Halbkreis angelegten Plätze sind nach dem neuesten Standard ausgerichtet und bieten neben dem wunderbaren Blick auf den Rheinstrom die bequeme Möglichkeit, die Dienste der Deutschen Bahn in Anspruch zu nehmen. Auch eine Schiffsanlegestelle befindet sich ebenfalls in der Nähe. Der beliebte Rhein-Radweg liegt in einigen Metern Entfernung.

Eine vorherige Reservierung ist leider nicht möglich.
Stromanschluss, Frischwasser & Entsorgung sind vorhanden.  
Parkscheinautomat befindet sich vor Ort, die Gebühr beträgt beträgt 10 €. 

Seit September 2020 können Besucher alternativ zum Münzgeld auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Ortsgemeinde mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter stehen „EasyPark“, „PARK NOW“, „moBiLET“, „Yellowbrick/flowbird.“, „paybyphone“, „Parkster“ und „PARCO“ zur Auswahl. Der Parkscheinautomat bleibt parallel in Betrieb. Dort finden sich Informationen mit den neuen Dienstleistern und ihren Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken. Den Parkvorgang startet der Besucher des Wohnmobilstellplatzes per App, Anruf oder auch per SMS. Ob ein Wohnmobil ein digitales Ticket hat, erkennt der Platzwart am Kennzeichen im Vergleich mit dem zentralen Online-System. 

Allgemeine Informationen und Benutzungsordnung

Öffnungszeiten: ganzjährig
Stellplätze: 24 (bis 15 m Länge)
max. Aufenthaltsdauer: 7 Nächte (oder nach Absprache)
Kosten je Wohnmobil: 7 € pro Nacht bis 31.12.2020 und 10 € ab 01.01.2021
Zahlungsmöglichkeiten: Zahlautomat vor Ort
Ausstattung: kostenpflichtige Stromsäulen, kostenpflichtiges Frischwasser, kostenfreie Entsorgungseinrichtungen (Fäkalienentsorgung über Bodenstation)
SAT-Anlage für Stellplätze mit eingeschränktem Empfang
Reservierung: nicht möglich
Nachtruhe: 22.00 – 06.00 Uhr
Winterdienst: eingeschränkt
Service: kostenlose E-Bike-Landestation

1. Der Zutritt zum Wohnmobilstellplatz ist den Benutzern des Stellplatzes sowie Spaziergängern vorbehalten.

2. Die Stellplätze sind Wohnmobilen vorbehalten. Für Besucher und Spaziergänger stehen öffentliche PKW- Parkplätze zur Verfügung. Anhängergespanne und Zelte sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt.

3. Der Wohnmobilplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Aus diesem Grund ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf diesem Platz nur im Schritttempo erlaubt. Auf allen Wegen herrscht Parkverbot. Es gilt die StVO.

4. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Wohnmobilplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seiner Abreise vollständig wieder in Ordnung zu bringen.

5. Offenes Feuer, Funkenflug und auch Grillplätze, Feuerwerk und Ähnliches sind nicht gestattet. Grillen ist nur mit Elektro- und Gasgrillgeräten erlaubt. Belästigungen der anderen Nutzer durch Qualm etc. sind zu vermeiden.

6. Eine Eingrenzung der Stellplätze und das Aufstellen von Zelten und Vorzelten sind nicht erlaubt. Die Nutzung von Markisen ist möglich (unter Beachtung der Windstärke und Nähe zum Nachbarn).

7. Tierhalter sind aufgefordert darauf zu achten, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Ausführen“ der Hunde ist nur außerhalb des Wohnmobilplatzes gestattet. Der Hundekot ist umgehend zu beseitigen. Hunde, die als gefährlich im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) gelten, sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt.

8. Für die Entsorgung stehen eine Entsorgungsanlage sowie Abfallbehälter zur Verfügung. Auf entsprechende Mülltrennung ist zu achten. Das Glas ist in den Behältern auf dem Parkplatz Sporthalle zu entsorgen. Das Ausgießen von Abwasser und das Entleeren der (Chemie-) Toilette in die Landschaft sind verboten.

9. Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Kostenpflichtige Stromsäulen stehen zur Verfügung.

10. Es ist Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen und der ruhestörende Lärm zu vermeiden. Die Nachtruhe ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten.

11. Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten Fahrzeugen genutzt werden. Die Gasprüfbescheinigung des Wohnmobils darf nicht abgelaufen sein.

12. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten.

13. Der Stellplatz-Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn diese sich nicht an die Platzordnung halten oder dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.

14. Mit dem Anmieten des Stellplatzes akzeptiert der Nutzer diese Platzordnung.

Wir wünschen allen Gästen einen guten Aufenthalt!

Stellplatz des Jahres 2018 - promobil-Preisverleihung             

Nomenierung zum Stellplatz des Jahres 2018 (Kategorie A) - Herzlichen Dank für Ihre Stimme!

Vielen Dank für die Utnerstützung!

Anfahrt:
Kaltenengerser Straße 3, 56220 Urmitz
Einfahrt zum Parkplatz der Sportanlagen
GPS N 50°25'02" - E 7°31'30" - 60m ü. NN

Webseite (www)

Karte für Infobox

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Wohnmobilstellplatz Urmitz Rhein